Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer anhand von Einheitswerten auf der Basis der Wertverhältnisse am 1.01.1964 und 1.01.1935 (neue Bundesländer) für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2020 verlangt. Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).

Bundesmodell

Das Bundesmodell wenden folgende Länder an: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Länder

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Bewertungsmodelle entwickelt.

Termine

Zwischen dem 1.07.2022 und dem 31.10.2022 sind für alle Grundstücke auf der Basis des Stichtages 1.01.2022 Grundsteuererklärungen einzureichen.

Das Finanzamt wird bis Ende 2024 neue Grundbesitzwerte ermitteln.

Zum 1.01.2025 werden sodann die Gemeinden neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Eine individuelle schriftliche Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen wird es voraussichtlich nicht geben. Zudem wird es keine Papierformulare geben. Vielmehr sollen die Erklärungen ausschließlich elektronisch über das Elsterportal eingereicht werden.

Wir wollen die nächsten Monate nutzen, um die erforderlichen Daten zu sammeln.

Sonstiges

Höhe der künftigen Grundsteuer
Die Höhe der künftigen Grundsteuer ist schwer abzuschätzen. Die Grundbesitzwerte werden sicherlich steigen. Andererseits ist der jeweilige Hebesatz der Gemeinde für die tatsächliche Grundsteuer ein wesentlicher Bestandteil. Ob und in welchem Umfang die Gemeinden den Hebesatz senken werden, kann man derzeit noch nicht absehen.

Ausführlichere Informationen mit Berechnungsbeispielen erhalten Sie unter www.Grundsteuer.de

Länderspezifische PDF-Checklisten zum Ausdrucken oder Ausfüllen am PC:

Länderspezifische Vorerfassungsbögen auf Excel-Basis können Sie sich hier herunterladen:

Grundsteuer-Portal

Zu einem späteren Zeitpunkt finden Sie hier einen Link zu unserem Grundsteuer-Portal.
Dort können Sie die Dateien hochladen.

E-Mail

Oder senden Sie die Datei bitte an Grundsteuer@Kraemer-Steuerberater.de

Berechnung

Bei der Neubewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform spielt die Wohnfläche eine entscheidende Rolle. Daher empfehlen wir Ihnen die Wohnfläche nach den Vorschriften der Wohnflächenverordnung zu berechnen.

Den Text finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html